
Nerissa Goedhart
Drohnenregulierung, Juli und August 2026: BVLOS wird von der Richtlinie zur Genehmigung

Zwei Monate, in denen sich einige der wichtigsten Schlagzeilen eher um individuelle Genehmigungen als um neue Regelwerke drehten. Schweden genehmigte seinen ersten Polizeieinsatz außerhalb der direkten Sichtweite (BVLOS), Spanien erteilte seine erste SAIL III-Frachtgenehmigung, und bei beiden wurden gleichzeitig Durchsetzungsmaßnahmen eingeleitet.
EMEA
Schweden genehmigt seinen ersten BVLOS-Polizeieinsatz. Am 10. August hat die schwedische Verkehrsbehörde ein temporäres Gefahrengebiet und eine geografische UAS-Zone über Teilen von Norrköping eingerichtet, sodass die schwedische Polizeibehörde dort außerhalb der direkten Sichtweite fliegen darf. Es ist die erste Entscheidung dieser Art im Land, und drei Details sind besonders bemerkenswert: Sie funktioniert über die Luftraumgestaltung und verteilt die Verantwortlichkeiten zwischen der Flugsicherung, der Polizei, der bemannten Luftfahrt und anderen Betreibern, anstatt jemandem Vorrang einzuräumen. Sie ermöglicht es der Polizei, rund um die Uhr zu fliegen, anstatt von den Öffnungszeiten des Kontrollturms abhängig zu sein. Und die Polizeibehörde beabsichtigt, dieselbe Kapazität im Laufe des Jahres in Stockholm, Göteborg und Södertälje einzuführen, sodass weitere Entscheidungen zu erwarten sind.
Spanien erteilt seine erste SAIL III-Frachtgenehmigung. Die AESA hat die landesweit erste SAIL III-Betriebsgenehmigung für den Drohnen-Frachttransport erteilt – die Stufe, ab der die Anforderungen an den Sicherheitsnachweis drastisch steigen.
EASA veröffentlicht die „Easy Access Rules“ für Juni 2026. Die Überarbeitung konsolidiert die aktuellen Leitlinien für Betreiber, Behörden und Hersteller. Was das genau bedeutet, haben wir in unserem Artikel über SORA 2.5 in den Easy Access Rules für Juni 2026 ausführlich erläutert.
Dänemark schreibt elektronische Sichtbarkeit vor. Neue Regeln verpflichten bestimmte Einsätze dazu, elektronisch sichtbar zu sein, was eine sicherere Integration von bemannter und unbemannter Luftfahrt unterstützt.
Polen konsultiert zur Drohnenstrategie 2.0. Die Zivilluftfahrtbehörde hat eine Konsultation gestartet, die in die Überprüfung der Umsetzung der Strategie durch die Europäische Kommission einfließt – genau dort werden die nächsten Prioritäten für den Sektor gesetzt.
Katar erlässt neue Drohnengesetzgebung. Ein umfassendes Regelwerk, das Registrierung, Betrieb, Durchsetzung und Strafen abdeckt.
VAE treiben ihr Innovationsprogramm für die Luftfahrt voran. Die GCAA kündigte weitere Initiativen für das fortschrittliche Luftfahrt-Ökosystem des Landes an.
Amerika
FAA schlägt eine Geldstrafe von 289.215 Dollar vor. Die Behörde hat die Zivilstrafe gegen einen Betreiber wegen mehrerer mutmaßlicher Verstöße vorgeschlagen.
Abwehr unbemannter Luftfahrzeuge (Counter-UAS) bei der FIFA-Weltmeisterschaft. Die FAA berichtete von koordinierter Detektion und Abwehr während des Turniers, dem jüngsten und größten Test für die Drohnenabwehr bei einer Großveranstaltung. Europäische Leser kennen dieses Thema bereits aus dem europäischen Aktionsplan zur Drohnenabwehr.
Transport Canada wiederholt seine Waldbrand-Warnung. Das Fliegen in der Nähe von Waldbränden ist illegal und gefährlich, da es die Löschflugzeuge am Boden hält.
Brasilien und die FAA veröffentlichen gemeinsame Sicherheitsziele für eVTOLs. ANAC und die FAA haben die Ziele gemeinsam veröffentlicht, und die ANAC veranstaltete zudem ein Webinar zu vorgeschlagenen brasilianischen Regeländerungen.
Chile führt Online-Registrierung ein. Die DGAC hat eine digitale Plattform für die Registrierung von ferngesteuerten Luftfahrzeugen eingeführt.
Kolumbien legt Bedingungen für Flüge im Rahmen der Erdbebenhilfe fest. Aerocivil hat Betriebssicherheitsbedingungen für den Drohneneinsatz in den betroffenen Gebieten festgelegt.
Asien-Pazifik
Australien konsultiert zum Fliegen über 400 Fuß. Die CASA hat eine Konsultation zum Betrieb über 400 Fuß in definierten Umgebungen gestartet, flexiblere Zulassungswege für große unbemannte Luftfahrzeuge (RPA) veröffentlicht und die Ergebnisse ihrer Konsultation zum Fliegen über Menschen bekannt gegeben.
Japan veröffentlicht weitere politische Updates. Das MLIT veröffentlichte Aktualisierungen, um die weitere kommerzielle Expansion zu unterstützen.
Singapur erprobt spezielle Flugzonen. CAAS und SAFRA haben mit der Erprobung von ausgewiesenen Bereichen für Freizeitnutzer begonnen.
Malaysia konsultiert zu einem Rahmenwerk für die Wirtschaft im bodennahen Luftraum (Low Altitude Economy). Die CAAM hat eine öffentliche Konsultation zu ihrem vorgeschlagenen Rahmenwerk gestartet.
Normungsgremien
In diesem Zeitraum wurden keine größeren Publikationen oder Konsultationen veröffentlicht.
Was man daraus mitnehmen kann
Präzedenzfälle werden immer nützlicher. Eine nationale Polizeibehörde, die außerhalb der Sichtweite in einer definierten städtischen Zone fliegt, und eine erste SAIL III-Frachtgenehmigung sind Referenzpunkte, die Sie bei Ihrer eigenen Behörde vorbringen können. Keine von beiden garantiert jedoch etwas für Ihren speziellen Fall.
Die Bedingungen verlagern sich von der Art und Weise, wie Sie fliegen, hin zu der Frage, wie Sie gesehen werden. Elektronische Sichtbarkeit und Verfahren zur Konfliktvermeidung (Deconfliction) etablieren sich als Grundvoraussetzung für komplexe Einsätze. Dies gehört eher in die Beschaffungsphase als in die Phase der Antragstellung.
Ihre Behörde bestimmt Ihren Zeitplan. Der Entscheidung in Schweden ging ein Abstimmungstreffen am Flughafen Norrköping im Frühjahr und eine vollständige Konsultation voraus. Jede der oben genannten Genehmigungen hat Monate in Anspruch genommen, die in den offiziellen Ankündigungen nie erwähnt werden.
Wir verfolgen diese Entwicklungen jeden Monat. Wenn Sie Hilfe bei der Ausarbeitung eines Genehmigungswegs für Ihren Betrieb benötigen, unterstützt unser Team für regulatorische Beratung Betreiber in ganz Europa. Und wenn es eine neue Entwicklung gibt, über die wir berichten sollten, lassen Sie es uns wissen.


