17.01.2026
AirHub Wissensreihe: Remote-ID im Jahr 2026 - EASA vs UK
Da unbemannte Luftfahrtsysteme (UAS) häufiger werden und Einsätze komplexer, ist die Fernidentifikation (Remote ID) zu einem Eckpfeiler der modernen Drohnenregulierung geworden. Sie soll die Sicherheit des Luftraums, die Rechenschaftspflicht und die Aufsicht verbessern und es den Vollzugsbehörden ermöglichen, nahezu in Echtzeit zu wissen, wer was und wo fliegt.
Während der EASA-Rahmen seit einiger Zeit die Fernidentifikation für die meisten Drohnen erfordert, hat das britische Regulierungsregime nach dem Brexit ab dem 1. Januar 2026 bedeutende Änderungen eingeführt, einschließlich gestaffelter Anforderungen an die Fernidentifikation, die in ein neues Klassenmarkierungssystem eingebettet sind. Dieser Artikel erklärt die regulatorischen Unterschiede und praktischen Auswirkungen zwischen den Ansätzen der EU und des Vereinigten Königreichs.
Was ist Remote ID?
Remote ID ist im Wesentlichen ein digitales Luftfahrzeug-„Kennzeichen“. Es erfordert, dass eine Drohne im Flug Identifikations- und Positionsdaten überträgt – typischerweise über eine drahtlose Verbindung –, sodass die Vollzugsbehörden (und in einigen Regimen die Öffentlichkeit) Flüge identifizieren und überwachen können. Diese Informationen umfassen normalerweise:
Betreiber-ID und eindeutige Luftfahrzeug-Seriennummer
Position und Höhe des Luftfahrzeugs
Richtung/Bodengeschwindigkeit des Luftfahrzeugs
Standort des Betreibers oder des Startorts
Indikatoren für den Notfallstatus
Die Fernidentifikation ist nicht neu; sie spiegelt einen globalen Trend zur Modernisierung der UAS-Aufsicht wider, ähnlich dem Fernidentifikationsregime der FAA in den Vereinigten Staaten.
EASA 2021/947: Fernidentifikation in der Europäischen Union
Unter dem von der EASA geschaffenen Rahmen, der durch die Verordnung (EU) 2019/947 und verwandte delegierte Regeln erstellt wurde:
Anforderungen an die Fernidentifikation
Die Fernidentifikation ist für alle Drohnen erforderlich, die in der Kategorie „Specific“ betrieben werden, und für Drohnen mit CE-Klassenzulassungen (C1, C2, C3, C5, C6) in der offenen Kategorie.
Drohnen mit der Klassenzulassung C0 (weniger als 250 g, geringes Risiko) sind von den Verpflichtungen zur Fernidentifikation ausgenommen.
Bestimmte Modellflugzeuge (C4) und spezielle gebundene Systeme können unter strengen Bedingungen ebenfalls ausgenommen werden.
Die Architektur ist typischerweise „Direct Remote ID“, was bedeutet, dass Geräte direkt lokal senden, ohne auf eine Internetverbindung angewiesen zu sein.
Die Compliance ist in vielen EASA-Mitgliedsstaaten seit Januar 2024 obligatorisch, als die Regeln der EASA vollständig anwendbar wurden.
Wie EASA Remote ID funktioniert
Drohnenhersteller oder Modulproduzenten liefern konforme Remote-ID-Systeme.
Betreiber laden ihre Betreiberregistrierungsnummer in das Remote-ID-System der Drohne hoch.
Während des Flugs werden Daten kontinuierlich übertragen und können von autorisierten Empfängern in der Nähe empfangen werden.
Das System unterstützt die Betriebssicherheit und Durchsetzung – insbesondere innerhalb von U-Space, jedoch unabhängig von der Netzwerkkonnektivität.
In der Praxis ist unter der EASA die Fernidentifikation eng mit dem Klassenmarkierungssystem verbunden, das in der gesamten EU eingeführt wurde. Die meisten modernen Drohnen auf dem Markt entsprechen diesen Standards bereits, entweder eingebaut oder über genehmigte Module.
UK Remote ID: Neue Regeln ab dem 1. Januar 2026
Nach dem Brexit überarbeitete die britische Zivilluftfahrtbehörde (CAA) ihr UAS-Regulierungsrahmenwerk. Die bedeutendste strukturelle Änderung war die Einführung britischer Klassenmarkierungen (UK0–UK6) für ab dem 1. Januar 2026 im Vereinigten Königreich verkaufte Drohnen – ähnlich in der Logik zu EU-Klassenmarkierungen, jedoch maßgeschneidert auf UK-Richtlinien.
Umsetzungszeitplan für die Fernidentifikation
Das britische Fernidentifikationsregime ist gestaffelt basierend auf der Drohnenklasse:
Drohnentyp / Klasse | Fernidentifikation verpflichtend ab |
|---|---|
UK1, UK2, UK3, UK5, UK6 | 1. Januar 2026 |
UK0 ≥100g mit Kamera, UK4 (z.B. Modellflugzeuge), Legacy-Drohnen ohne Klassenzulassung ≥100g mit Kamera | 1. Januar 2028 |
Alle anderen Drohnen/Modellbetrieb (wo zutreffend) | 1. Januar 2028 |
Dieser gestaffelte Ansatz balanciert Sicherheit mit einer Übergangsperiode, die es den Betreibern ermöglicht, Legacy-Plattformen nachzurüsten oder vorzubereiten.
Betriebliche Anforderungen im Vereinigten Königreich
Betreiber müssen die Fernidentifikation aktivieren, wann immer sie nach dem betreffenden Datum fliegen.
Britische klassengekennzeichnete Drohnen müssen Remote ID direkt senden (gewöhnlich über eingebaute Funktionalität).
Jeder Betreiber erhält bei der Registrierung bei der CAA eine Remote-ID-Nummer, die in das System der Drohne eingegeben werden muss.
Die Fernidentifikation dient hier hauptsächlich der Durchsetzungsbehörde, um legale Operationen zu gewährleisten, und ist nicht für den weit verbreiteten öffentlichen Konsum bestimmt.
Hauptunterschiede: EASA vs UK
Nachfolgend sind die wichtigsten regulatorischen Unterschiede zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich aufgeführt:
1. Verpflichtende Zeitpläne
EASA (EU): Remote ID ist seit Januar 2024 für die meisten Drohnen bei C-Klassen-Markierungen verpflichtend.
UK: Remote ID wurde ab dem 1. Januar 2026 für die meisten klassengekennzeichneten Drohnen verpflichtend, mit vollständiger Abdeckung bis 2028 für Legacy- und bestimmte andere Drohnen.
2. Anwendungsbereich
EASA: Gilt weitgehend für Drohnen in den Kategorien „Offen“ und „Specific“ mit Klassenzulassungen, mit Ausnahmen für C0 und bestimmte ausgenommene Systeme.
UK: Zuerst anwendbar auf britische klassengekennzeichnete Drohnen (UK1–UK3, UK5, UK6) und später auf andere Klassen/Legacy-Drohnen nach Übergang.
3. Beziehung zu Klassenzulassungen
EASA: Remote ID ist direkt in das CE C-Klassen-Markierungssystem der EU gemäß 2019/947 eingebunden.
UK: Remote ID ist im britischen maßgeschneiderten UK0–UK6-System eingebettet. EU-C-Klassendrohnen werden im Vereinigten Königreich bis Ende 2027 akzeptiert, aber die britische Regulierung hat nach Übergang Vorrang.
4. Durchsetzung und öffentlicher Zugang
EASA: Aufgrund der Harmonisierung über die Mitgliedstaaten hinweg unterstützt Remote-ID-Daten sowohl die Sicherheit des Luftraums als auch, in einigen Kontexten, das öffentliche Bewusstsein über U-Space-Dienste.
UK: Remote ID zielt hauptsächlich auf die Durchsetzungsicherheit ab; personenbezogene Daten sind eingeschränkt, und das System ist für autorisierte Einrichtungen konzipiert.
Praktische Erkenntnisse für Betreiber
Für Flüge in der EU:
Stellen Sie sicher, dass die Remote-ID Ihrer Drohne den EASA-Klassenzulassungsanforderungen entspricht und „Direct Remote ID“ aktiv ist.
Laden Sie Ihre Betreiberregistrierungsnummer hoch und überwachen Sie Firmware-Updates zur Fernidentifikationskonformität.
Für Flüge im Vereinigten Königreich:
Bestätigen Sie die Klassenmarkierung Ihrer Drohne im Vereinigten Königreich und das entsprechende Remote-ID-Datum.
Stellen Sie sicher, dass die Fernidentifikation vor dem Flug aktiviert ist und dass die Remote-ID-Nummer Ihres Betreibers korrekt in Ihrer Ausrüstung konfiguriert ist.
Bereiten Sie sich auf die Erweiterung von 2028 vor, wenn Sie Legacy- oder drohnen ohne Klassenzulassung betreiben.
Fazit
Remote ID ist ein wesentlicher Bestandteil der modernen Drohnenregulierung - ermöglicht sichereren Luftraum, Rechenschaftspflicht und Bereitschaft für fortgeschrittenere Operationen. Die EASA- und UK-Rahmenwerke verfolgen ein gemeinsames Ziel, unterscheiden sich jedoch in den Implementierungszeitplänen, den Beziehungen zu Klassenmarkierungen und den Durchsetzungsansätzen.
Das Verständnis dieser Unterschiede ist entscheidend für jeden Betreiber, der beabsichtigt, sowohl im EU- als auch im britischen Luftraum nach den jeweiligen rechtlichen Regimen zu fliegen.
