

Nerissa Goedhart
Was „Drone as a First Responder“ für die öffentliche Sicherheit in Europa bedeutet

Ein Notruf geht ein. Noch bevor ein Fahrzeug die Wache verlassen hat, hebt eine Drohne von einer Dockingstation auf einem Dach wenige Straßen weiter ab, fliegt eigenständig zur Adresse und überträgt erste Videobilder live in die Leitstelle. Bis die ersten Einsatzkräfte auf der Straße sind, kann der Disponent bereits sehen, wie viele Personen beteiligt sind, ob jemand verletzt ist und aus welcher Richtung die anrückenden Beamten am besten herangeführt werden.
Das ist "Drone as a First Responder", meist als DFR abgekürzt. In mehreren Teilen der Welt hat sich dieses Konzept bereits von Demonstrationsprojekten zum täglichen Einsatz entwickelt, und auch europäische Sicherheitsbehörden und -organisationen arbeiten derzeit daran, was für den hiesigen Betrieb erforderlich ist. Dieser Beitrag zeigt auf, was ein DFR-Programm konkret beinhaltet, wie der europäische Regulierungsweg aussieht und welche Faktoren darüber entscheiden, ob sich das System im Live-Betrieb bewährt.
Was DFR ist – und was es nicht ist
Ein DFR-Programm entsendet eine Drohne im Rahmen der Standardreaktion automatisch zu einem Vorfall, ohne dass vorher jemand zum Einsatzort fahren muss. Das Fluggerät befindet sich in der Regel in einer Dockingstation, startet auf Signal der Leitstelle, fliegt eine selbst berechnete Route und streamt die Live-Bilder direkt an die Einsatzkräfte, die sie benötigen.
Viele Sicherheitsorganisationen fliegen bereits Drohnen, allerdings ohne diesen Automatisierungsgrad. Dabei wird ein Team alarmiert, fährt zum Einsatzort, packt aus, bespricht sich und startet den Flug. Dieses Modell ist wertvoll, aber es ist etwas völlig anderes. Der Unterschied liegt darin, wer sich zuerst bewegt. Beim klassischen Drohnenteam kommt die Drohne nach den Einsatzkräften an. Beim DFR-Modell trifft sie ein, anstatt auf sie zu warten.
Der zweite Unterschied betrifft die Rolle des Menschen im System. Ein automatisierter Start bedeutet kein unbemanntes Fluggerät ohne Aufsicht. Ein Fernpilot behält bei jedem Flug die Kontrolle, und die Möglichkeit, jederzeit manuell einzugreifen, ist integraler Bestandteil des Systemdesigns und kein bloßes Zusatzfeature.
Warum europäische Organisationen das Thema jetzt anpacken
Die regulatorischen Rahmenbedingungen haben sich soweit gefestigt, dass man verlässlich planen kann. DFR-Flüge finden außerhalb der direkten Sichtweite des Piloten (BVLOS) statt und fallen damit in die Kategorie „speziell“. Das erfordert eine Betriebsbewilligung der nationalen Luftfahrtbehörde auf Basis einer Risikobewertung. Seit September 2025 basiert diese Bewertung auf SORA 2.5, worüber wir auch in unserem Artikel zu SORA 2.5 in den Easy Access Rules vom Juni 2026 berichtet haben.
Drei Aspekte des europäischen Weges sollte man frühzeitig kennen, da sie sich von den DFR-Diskussionen in anderen Märkten unterscheiden.
Es gibt keine europäische Zertifizierung für Leitstellen. In den USA sieht ein Regelungsentwurf vor, BVLOS-Flüge unter die Aufsicht eines zertifizierten Operations Centers zu stellen – ein Standardbezugspunkt in der amerikanischen Debatte. Unter den EASA-Regeln gibt es dazu kein Äquivalent. Die verantwortliche Partei in Europa bleibt der Drohnenbetreiber und der verantwortliche Fernpilot (Remote PIC), völlig unabhängig davon, in welchem Raum dieser gerade sitzt.
Die Genehmigung erfolgt national, und die Details variieren. Das Rahmenwerk ist zwar europäisch, die Auslegung, die Bearbeitungszeiten und die Anforderungen an die Nachweise liegen jedoch bei den jeweiligen nationalen Behörden. Eine grenzüberschreitend agierende Organisation wird feststellen, dass derselbe Betrieb in zwei Mitgliedstaaten unterschiedlich bewertet wird.
Die Datenresidenz rückt früh in den Fokus. Wo die Video- und Missionsdaten gespeichert werden und wer darauf zugreifen kann, ist meist fester Bestandteil der Genehmigungsverfahren und fast immer der Beschaffung. Für Polizeibehörden ist dies selten nur eine technische Randnotiz.
Was über den Erfolg entscheidet
Sobald der erste Reiz des Neuen verflogen ist, äußern sich Organisationen, die mit DFR am weitesten fortgeschritten sind, meist ähnlich: Das Fluggerät selbst ist der einfache Teil. Was ein skalierbares Programm von einem unterscheidet, das ins Stocken gerät, ist der operative Betrieb drumherum.
Drei Faktoren tragen dabei die Hauptlast.
Abdeckung und die Startentscheidung. Eine Dockingstation deckt einen bestimmten Radius ab. Dieser Radius wird durch die Flugzeit, den Luftraum und die genehmigten Betriebsregeln bestimmt. Die erste Frage beim Systemdesign lautet daher nicht, welche Drohne gekauft werden soll. Sie lautet: Welche Teile Ihres Gebiets können Sie innerhalb einer nützlichen Anzahl von Minuten erreichen und welche Notrufe rechtfertigen einen Start? Programme, die damit beginnen, die Abdeckung mit den Einsatzszenarien abzugleichen, treffen später die besseren Hardware-Entscheidungen.
Den Menschen in der Schleife halten. Automatisierung gewinnt Vertrauen, indem sie jederzeit unterbrechbar ist. Ein Fernpilot benötigt Live-Telemetrie, ein klares Bild davon, wo sich das Fluggerät befindet und was es sieht, sowie die Möglichkeit, sofort die Steuerung zu übernehmen. Diese Anforderung ist sowohl regulatorischer als auch operativer Natur: In dem Moment, in dem ein Disponent nicht mehr daran glaubt, eingreifen zu können, wird die Drohne nicht mehr gestartet.
Die Protokollierung. Jeder automatisierte Flug erzeugt Dokumentationspflichten. Wer hat ihn autorisiert, wer war der verantwortliche Pilot, über welchem Gebiet, in welcher Höhe, mit welchem Ergebnis – und können Sie diese Daten vorlegen, wenn eine Behörde, ein Gericht oder ein Journalist danach fragt? Bei einem Flug pro Woche reicht eine Excel-Tabelle. Bei vierzig Flügen am Tag über mehrere Dockingstations hinweg funktioniert das nicht mehr.
Wie es im Live-Betrieb aussieht
Die Polizei von Dubai betreibt eines der größten aktiven DFR-Netzwerke der Welt und nutzt AirHub über ein stadtweites Netz von Dockingstations mit einer Reaktionszeit vom Dock zum Einsatzort von unter 90 Sekunden. Das Interessante daran ist, dass dieser Wert über ein ganzes Netzwerk hinweg gehalten wird und nicht nur an einem einzelnen Standort – ein Erfolg der Koordination, weniger der reinen Luftfahrttechnik. Mehr dazu erfahren Sie in der Fallstudie der Polizei Dubai.
Näher vor der Haustür nutzen belgische Polizeizonen Drohnen für die Echtzeit-Lagebeurteilung bei laufenden Einsätzen. Dabei werden teilweise zwei Fluggeräte gleichzeitig eingesetzt, sodass eines die Übersicht über das gesamte Areal behält, während das andere Details heranzoomt und Koordinaten an die Teams am Boden übermittelt. Ihre Fallstudie zeigt anschaulich, wie ein gemeinsames Lagebild den Einsatz verändert – genau der Vorteil, den DFR zu einem noch früheren Zeitpunkt im Einsatzgeschehen liefert.
Möchten Sie mehr über unsere DFR-Lösungen erfahren? Sehen Sie sich das folgende Video an:
Wo AirHub ins Spiel kommt
Ab dem 1. September gehen die erweiterten DFR-Funktionen von AirHub live. Sie setzen genau an den oben beschriebenen Kernpunkten an: automatisierte Alarmierung mit einem verantwortlichen Fernpiloten, automatische Routenberechnung, Live-Telemetrie mit Übernahmefunktion und ein Drone Operations Centre, das speziell für Leitstellen entwickelt wurde, die mehrere Drohnen und Piloten gleichzeitig koordinieren. Die Live-Einsatzführung und das darunter liegende gemeinsame Lagebild nutzen dieselben Tools, die Sicherheitskräfte bereits für die Incident Response verwenden. Und genau das ist der Punkt: DFR ist ein Weg, die Reaktion früher zu starten, und kein separates System, das parallel betrieben werden muss.
Die Plattform ist hardwareunabhängig, und europäische Hosting- und Bereitstellungsoptionen sind fest in der Architektur verankert – ein entscheidender Faktor für die oben genannte Frage der Datenresidenz.
Wo man anfängt
Wenn Ihre Organisation über DFR nachdenkt, sind die ersten sinnvollen Schritte eher pragmatischer Natur. Planen Sie auf der Karte, welche Teile Ihres Gebiets eine Dockingstation innerhalb einer angestrebten Reaktionszeit erreichen könnte. Legen Sie fest, welche Einsatzstichworte einen automatischen Start rechtfertigen und welche nicht. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrer nationalen Luftfahrtbehörde über den Genehmigungsweg, da dieses Gespräch Ihren Zeitplan weitaus mehr bestimmt als die Beschaffung der Hardware. Klären Sie, wer in der Leitstelle sitzt, was diese Personen sehen und wie sie die Steuerung übernehmen. Und entscheiden Sie, wo Ihre Daten gespeichert werden sollen, noch bevor jemand danach fragt.
Unsere Seite für Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) zeigt Ihnen, wie unsere Plattform jeden dieser Schritte unterstützt. Gerne besprechen wir mit Ihnen, wie ein solches Programm in Ihrer Region konkret aussehen kann.




